Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Hessen im Oktober 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im Oktober 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 5,48 5,xx 6,3 6,xx
Aktenvortrag 9 7 8 9
Prüfungsgespräch 11,66 11,33 10 10
Endnote 7,66 7,06 7,56 7,08
Endnote (1. Examen) 8,92

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: ZPO (ziehmlich alles, bei uns Zwangsvollstreckungsrecht), BGB 94 f.

Paragraphen: §766 ZPO, §765a ZPO, §94 BGB, §811 ZPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Gläubiger hat im Auftrag des Schuldners auf der Grabstätte des Bruders des Schuldners (öffentlicher Friedhof) einen Grabstein (unter EV) aus einer ca. 25 cm dicken Marmorplatte errichtet, in der in einer Tiefe von etwa 10 mm der Name sowie der Geburts- und Todestag des B eingefräst sind. Der Grabstein ist mit Dübeln auf einem Betonfundament verschraubt. Hierfür stellt G dem S einen Betrag in Höhe von insgesamt 3000.- Euro in Rechnung. Diese Rechnung bleibt S schuldig.
G erwirkt daraufhin ein – inzwischen rechtskräftiges – Zahlungsurteil über 3000.- Euro gegen S, aus dem G nunmehr die Zwangsvollstreckung gegen S betreibt.
BGH 20.12.05, VII ZB 48/05
Wir begangen mit der Frage, welches Vollstreckungsorgan denn zuständig sei: der GV. Wo steht das? ZPO Vollstreckung in das bewegliche Vermögen nach § 803 ZPO.
Ist der Grabstein beweglich? Prüfung des §§ 94,95 BGB, Grabstein nur 25- 30 Jahr auf den öffentlichen Friedhof.
Bewegliches Vermögen (+), körperliche Sache (+)
Was macht man, wenn der GV nicht vollsteckt? Rechtsbehelf § 766II ZPO. Was macht man gegen den Beschluss des Vollstreckungsgerichts? § 793 ZPO sofortige Beschwerde verweis auf die 565 ff. ZPO.
Wie läuft das Beschwerdeverfahren? § 572 ZPO
Was kann man gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts unternehme? Rechtsbeschwerde sofern Vss des § 574 ZPO gegeben sind.
Nun kamen wir zu § 808 ZPO (-) da der Friedhof der Gemeinde gehört.
809 ZPO (+)
Was ist aber mit § 811 I Nr. 13 ZPO? Lange Diskussion, gefolgt von einer klassischen Auslegung (Wortlaut/historisch/systematisch/teleologisch) i.E. (-)
Analogie? (-) da keine Regelungslücke, weil § 811 ZPO eine Ausnahmenorm ist.
Kurzer Ausflug: Wie wäre es, wenn es ein Herausgabetitel wäre? § 883 ZPO (+)
Gibt es für den Schuldner doch noch eine Schutzmöglichkeit?
Ja §765aZPO (wusste keiner von uns)
Nun durfte jeder abschließend seine Meinung äußern (BGH differenziert: Bei reiner Zahlungstitel gibt es einen Vollstreckungsschutz, sofern aber der Grabsteinmetz diesen Grabstein pfänden möcht gibt es keinen Vollstreckungsschutz.