Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Hessen vom Januar 2024

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

11,8

Endnote

11,93

Endnote 1. Examen

8,76

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Parteiverbotsverfahren, Grundrechtsverwirkung,  Grundgesetzänderung, Rauchverbot in einer Spielhalle

Paragraphen: §18 GG, §20 GG, §18 GG, §79 GG, §35 GewO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge eine, Intensivbefragung Einzelner

Prüfungsgespräch:

Wir stiegen ein mit aktuellen verfassungsrechtlichen Fragen. Er wollte unter anderem Folgendes wissen: – Was sind traditionelle Demokratien in der Welt? – Was ist das Parteiverbotsverfahren, wo ist es geregelt und was gab es bisher für Verfahren? – Was ist die Grundrechtsverwirkung, wo ist sie geregelt und was gab es bisher für Verfahren? – Wie geht eine Grundgesetzänderung von statten und wo ist sie geregelt? Danach schilderte er einen verwaltungsrechtlichen Fall: Der Betreiber mehrerer Spielhallen bekommt ein Schreiben der zuständigen Behörde, in dem er an das Rauchverbot in seinen Spielhallen erinnert wird. Er wendet sich mit diesem Schreiben an einen Rechtsanwalt und fragt, wie er dagegen vorgehen kann. Hier galt es erst zu erörtern, dass dem Schreiben mangels Regelungswirkung kein VA-Charakter zukommt und daher eine Anfechtungsklage nicht in Betracht kommt. Vielmehr könnte eine Feststellungsklage dahingehend erhoben werden, dass in den Spielhallen des Klägers kein Rauchverbot bestehe. Dann wurde in das Hessische Nichtrauchergesetz eingestiegen. Hier sollte erkannt werden, dass die Spielhalle in den Anwendungsbereich des § 1 fällt und eine Ausnahme nach § 2 nicht einschlägig ist. Außerdem sollte diskutiert werden, ob die Ausnahme des § 2 für Spielbanken analog auf Spielhallen angewendet werden kann (im Ergebnis nein) und ob in der Ungleichbehandlung zwischen Spielhallen und Spielbanken ein Verstoß gegen Art. 3 GG begründet liegt (im Ergebnis nein). Auch ein Verstoß gegen Art. 12 GG sollte geprüft, aber wegen mangelnder berufsregelnder Tendenz abgelehnt werden.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im Januar 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.