Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Hessen vom Mai 2021

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im Mai 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 5,61 7, 6 8,9 6,0
Aktenvortrag 9 8 5 13 8
Prüfungsgespräch 9 9 9 11 9
Endnote 6,87 7,4 7,3 9,16 6,7
Endnote (1. Examen) 7,89

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Allgemeines Staatsrecht, Rechtsbehelf gegen einen Kostenbescheid, Tierschutzgesetz

Paragraphen: §42 VwGO, §41 HGB

Prüfungsgespräch:  Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Einzelner,  verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Da wir am 26. Mai die Prüfung hatten, hat der Prüfer uns zunächst gefragt, was denn am 24. Mai gewesen sei.
Antwort: Das Grundgesetz ist 70 Jahre alt geworden.
Dann haben wir aktuelle Sachen besprochen, wie z.B. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz
Danach haben wir allgemeines Staatsrecht besprochen.
Der Prüfer hat uns gefragt, was ständige Verfassungsorgane sind.
Antwort: Bundestag Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung,
Dann hat er uns gefragt, wo die Ewigkeitsklausel steht und was sie besagt.
Antwort: Art. 79 Abs.3 GG
Dann hat er uns noch gefragt, was man unter Justizgrundrechten versteht:
Antwort, z.B.: Recht auf den gesetzlichen Richter, Rechtsweggarantie
Danach haben wir einen Fall geprüft, der uns als Zettel ausgeteilt worden war.
Der Fall ging ungefähr so: Eine Familie hat einen Hund auf Probegekauft. Sie wollte den Hund zwei Wochen ausprobieren. Schon in der ersten Woche hat der Hund die kleine Tochter gebissen und alle angeknurrt.
Der Verkäufer wollte den Hund nicht mehr zurücknehmen. Die Familie hat das Tierheim der Stadt M angerufen und die haben den Hund dann abgeholt.
Die Abholung und die Unterbringung im Tierheim haben sie der Familie dann in Rechnung gestellt, was der Höhe nach auch korrekt war.
Wir sollten prüfen, ob und wie gegen den Bescheid vorgegangen werden kann. Wir haben ganz klassisch die Zulässigkeit einer möglichen Anfechtungsklage und dann die Begründetheit geprüft.
Dabei war es wichtig, die verschiedenen Ebenen bei der Prüfung eines Kostenbescheids auseinanderzuhalten.
In unserer Prüfung war dieser Prüfer nicht protokollfest!