Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Niedersachsen Mai 2015

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Orginal-Mitschrift aus dem Zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen im Mai 2015. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 31 ? 34 41
Aktenvortrag 5 10 7 6
Prüfungsgespräch 10 11 8 9
Endnote 5,65 7,5 5,66 6,17
Endnote (1. Examen) 6,92

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Baurecht

Paragraphen: § 34 BauGB

Prüfungsgespräch:  Frage-Antwort, Diskussion, Intensivbefragung Einzelner

Prüfungsgespräch:

Entgegen der vorherigen Protokolle haben wir Bauplanungsrecht, insbesondere §§ 29 ff. BauGB und BauNVO geprüft. Der Einstieg war über das NKomVG.
Der Bürgermeister der Stadt Osnabrück kommt in die Rechtsabteilung und fragt, ob sein Freund dort (wir bekamen einen Zettel mit eingezeichneten Grundstücken bebaut/unbebaut) bauen dürfte?
Darf ein Bürgermeister das?
Dann mussten wir erst einmal klären, wer der Bürgermeister ist. Repräsentant des Oberbürgermeisters (§§ 7/14 NKomVG), § 87 NKomVG.
Dann kamen wir aufgrund der Lage des zu bebauenden Grundstücks auf § 35 BauGB. Dann kam von uns die Frage, was es denn für ein Bauvorhaben sein soll?
Er meinte eine Scheune.
Dabei gibt es keinen Bebauungsplan, keine Splittersiedlung.
Dann wurde diskutiert, ob §34 oder § 35 einschlägig sei.
Unter anderem: Was ist ein bebauter Ortsteil; Einfügen?
Wonach kann man noch gehen, ob es im Innenbereich oder Außenbereich liegt? Dadurch kamen wir auf die BauNVO: Art und Weise.

Dann kam noch kurz ein kleiner Fall:
Alte Dame will nicht das X neben ihr baut. Sie kann nur tagsüber schlafen.
Sie hat ein Attest.
Kann sie deswegen etwas gegen den Bau unternehmen?
Schlagwort: Rücksichtnahme
Dann fragte er noch, ob X eine Baugenehmigung für das Grundstück der alten Dame beantragen könnte, obwohl er nicht Eigentümer ist.
Ja, kann er. Er würde wohl auch die Baugenehmigung bekommen.
Ob er bauen könnte, ist eine andere Frage. Dann war die Zeit zu Ende.
Es war eine sehr komische Prüfung, dafür haben wir ganz gute Noten bekommen! Viel Erfolg!

 

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