Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Niedersachsen vom September 2026

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

1,0

Endnote

11,0

Endnote 1. Examen

1,0

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Sachenrecht und Zivilprozessrecht

Paragraphen: §888 ZPO, §925 BGB, §932 BGB, §935 BGB, §985 BGB

Prüfungsgespräch: Diskussion, hält Reihenfolge ein, hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Die Prüfung begann mit einigen Fragen zum allgemeinen Zivilprozess. Hier hat sie einige Punkte aufgegriffen, die in der Prüfung (Strafrecht) zuvor drankamen und hat den Bezug zum Zivilrecht hergestellt. U.A. wollte sie wissen, wo denn was zu den guten Sitten steht und wie dies definiert wird und ob dies sich im Laufe der Zeit verändert hat, bzw. was sich der Gesetzgeber damals dabei gedacht hat und wie das heute auszulegen ist. Sie hat mit der Frage begonnen, was für Haftarten es denn im Zivilprozessrecht gibt. Da wurde dann § 888 ZPO u.a. genannt. Auf diesen sind wir dann noch ein wenig weiter eingegangen. Den § 916 ZPO wollte sie nicht hören. Dann ging es weiter mit der möglichen Ordnungshaft und wann und wie und für wen so eine Haft in Betracht kommt und wie häufig so eine Haft ist. Weiter fragte sie noch ein wenig zu den Instanzenzügen. Wo und wie die Berufung stattfindet, nach der Frist, welcher Spruchkörper zuständig ist und wie dieser Spruchkörper besetzt ist. Hierbei war ihr auch der Normbezug jeweils sehr wichtig. Das gleiche wurde mit der Revision besprochen. Es wurde dann auch noch auf die Besonderheiten des Zivilrechtswegs eingegangen und wann dieser eröffnet ist. Dann hat sie zum materiellen Teil übergeleitet und folgenden Fall geschildert, den wir mitschreiben sollten: Der Getränkehersteller A hat individualisierte Flaschen, in denen er seine Getränke abfüllt. Die Flaschen sind durch eine Einprägung des Namens individualisiert. Der Getränkehersteller verkauft seine Flaschen an den Einkaufsladen B. Bei B wiederum hat dann die Privatperson C eine Getränkeflasche des A gekauft. Es wurde auch der gutgläubige Erwerb angeprüft. Die Frage war, ob der Getränkehersteller A die Flasche von C herausverlangen kann und ob dies eventuell gegen Zahlung des Pfands möglich wäre. Begonnen wurde mit der Prüfung, ob das Eigentum von A auf B übergegangen ist. Dabei stellte sie sehr viele Rückfragen und wollte die Prüfung wirklich sehr kleinschrittig. Ein eventueller Eigentumsvorbehalt wurde noch angesprochen. Dann wurde weitergeprüft, ob ein Eigentumsübergang von B auf C erfolgt ist. Auch dies erfolgte sehr kleinschrittig. Dann wurde die Pfandrückzahlung kurz angesprochen und sodann wandelte sie den Fall noch einmal ab. Danach wandelte die Prüferin den Fall um: Jetzt war auf der Mitte der Flasche groß und dick eingeprägt, dass die Flasche im Eigentum des Getränkeherstellers bleibt. Es war jedoch weiterhin eine Pfandlasche. Danach wurde wieder kleinschrittig geprüft, ob und wie das Eigentum übergegangen ist. Dabei hat sie auch immer wieder nach unterschiedlichen Meinungen gefragt und diskutieren lassen, wie es z.B. auf einen objektiven Betrachter wirkt. Außerdem wurde angeprüft, ob die Sache eventuell abhandengekommen ist. Auch hier wurde wieder diskutiert, wie der Verbraucher diesen Vorbehalt wahrnimmt und wovon er ausgeht, wenn er eine solche Flasche kauft. Die Prüfung ging recht zügig vorbei, war an manchen Stellen ein bisschen unübersichtlich und wir waren auch zunächst sehr überrascht vom Rechtsgebiet, sowie auch davon, dass sie doch sehr kleinschrittig die Prüfung vornehmen wollte. Bald ist es geschafft! Nicht mehr lange, das wird schon! Die Prüfungszeit geht deutlich schneller rum, als man es am Anfang denkt.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen vom September 2026. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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