Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – NRW im Mai 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW im Mai 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 33
Aktenvortrag 3
Prüfungsgespräch 8
Endnote 5,1
Endnote (1. Examen) 5,1

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Landtags/Bundestagswahl, Wahl des Kanzlers/Ministerpräsidenten, Wahlgrundsätze, Schmähkritik, Meinungsfreiheit

Paragraphen: §63 GG, §93 GG, §5 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Einstieg der Prüfung waren Fragen zur Landtagswahl in NRW und wer Ministerpräsident werden könne. Aus Art. 52 der Landesverfassung ergibt sich, dass aus der Mitte des Landtags ein entsprechender Ministerpräsident gewählt wird und daher ein Abgeordneter sein muss. Danach wollte er wissen, wie es mit dem Kanzler sei. Dort ist der Unterschied, dass der Kanzler vom Bundespräsidenten vorschlägt, der Kanzler also nicht Abgeordneter sein muss.
Danach fragte der Prüfer nach den Wahlgrundsätzen und was frei, allgemein, geheim, unmittelbar und gleich bedeutet. Bei der Gleichheit der Stimmen hakte er ein und fragte, ob das dabei ggf. verfassungsrechtliche Probleme geben könnte, da ja die 5%-Hürde gilt. Hier gingen wir dann auf den Sinn und Zweck der 5%-Hürde (Verhinderung von Splitterparteien, Sicherung der Regierungsfähigkeit, etc.) ein. Der Prüfer wollte dann wissen, warum die 5% Hürde bei Kommunalwahlen in NRW gegen die Landesverfassung verstieß und abgeschafft wurde. Der Hauptgrund liegt darin, dass der Oberbürgermeister einer Stadt direkt gewählt wird und somit keine Probleme bei der Regierungsbildung entstehen können.
Danach teilte der Prüfer einen Fall aus. Dabei ging es darum, dass A einen Rechtsstreit vor einem Amtsgericht verloren hatte und nun ein Schreiben an den Präsidenten des Amtsgericht geschickt hat. Dort nannte er das Urteil ein „skandalöses Fehlurteil“ und wollte, dass die Richterin „hart bestraft wird, damit sie auf dem rechten Pfad bleibt“. Aufgrund dieses Schreibens wurde er wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Berufung dagegen verlor er, sodass die Frage war, ob er beim Bundesverfassungsgericht gegen das Urteil vorgehen kann. Die Möglichkeit wäre die Verfassungsbeschwerde, die wir dann geprüft haben. Bei der Zulässigkeit gab es nichts besonderes, sodass die Begründetheit geprüft wurde. Dabei wurde besonders der Schutzbereich und „allgemeine Gesetze“, Schmähkritik etc. abgefragt.
Der Prüfer stellte weitere Fragen zu den verschiedenen Auslegungsmethoden (historisch, teleologisch, etc.) und zur Rechtsfortbildung. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit konnte der Fall nicht abschließend gelöst werden.

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