Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Hessen im März 2018

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im März 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 5,37
Aktenvortrag 10
Prüfungsgespräch 9
Endnote 6,92
Endnote (1. Examen) 7,75

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest, aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Waffengesetz, VWGO

Paragraphen: §40 VwGO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Einzelner , verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer teilte uns zu Anfang einen Fall aus. Dieser ging ungefähr so:
A ist ein konservativer aber nicht rechter Politiker. Er ist Vorsitzender (oder so) der als rechtskonservativ geltende Partei „rechts vor links“. Er wurde deswegen bereits mehrfach mit dem Leben bedroht und auch attackiert. Deswegen hat er einen Waffenschein beantragt. Einen Waffenschein hat er aber nicht bekommen. Er wurde früher mal zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Andere Politiker hatten auch einen Waffenschein beantragt und auch bekommen. Der Widerspruch hatte keinen Erfolg, sodass er Klage erhebt. Da demnächst wieder Wahlen (oder eine andere Veranstaltung) anstehen, möchte er es erreichen einen Waffenschein schnellstmöglich zu erhalten.
Wir sollten dann mit der Prüfung loslegen und kamen zunächst (wegen des dringlichen Anliegens) auf den 123 VWGO. Der Prüfling erzählte sogleich, was dessen Voraussetzungen waren, mit Definition und allem dran. Geprüft wurde dann nach dem bekannten Schema:
Verwaltungsrechtsweg, Statthaftigkeit, etc. Es kamen auch teilweise vertiefende Fragen zu einzelnen Punkten, z.B. wann liegt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor? Wann ist nach dem BGH bei einem Computerfax die Schriftlichkeit eingehalten? (Wenn sie bei der Behörde ausgedruckt wird).
Dem Prüfer ging es weniger darum den Fall korrekt zu lösen, sondern zu prüfen, ob wir mit dem Prüfungsschema den Fall lösen können. Die Definitionen sollte man gut draufhaben, damit man bei den einfachen Sachen nicht ins Schleudern gerät und sich selbst aus der Bahn wirft. Ich hatte das Gefühl, dass man den Fall so lange Prüfen durfte, bis der Prüfer an einen anderen Prüfling abgibt. Dies hat sich (meiner Meinung nach) auch in einer besseren Benotung widergespiegelt.
Viel Erfolg