Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – NRW vom Juni 2022

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1 2 3

Note staatl. Teil 1. Examen

5,5

Gesamtnote 1. Examen

6,46

Gesamtnote 2. Examen

6,9 8,5 9,6

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Baurecht, allgemeines Gefahren-/ Abwehrrecht

Paragraphen: §58 BauGB, §57 BauGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, lässt Meldungen zu

Prüfungsgespräch:

Unsere Prüfung fand während der Coronapandemie statt. Die Prüfungsgruppe wurde aufgeteilt, ich wurde mit dem Kollegen nur zu zweit geprüft, weshalb das Gespräch selbst nur 20 Minuten bei uns ging. Der Prüfer berichtete zum Einstieg einen kleinen Fall: Er fährt jeden Morgen auf einer Straße in Mühlheim zur Arbeit. Bei dieser Straße handelt es sich um eine Gemeindestraße. Dabei passiert er immer einen Unterstand. Bei diesem handelt es sich um eine Art Carport für Brennholz. Dieser Holzunterstand steht direkt an der Straße und er gehört zu dem Grundstück an der Straße. Er denkt sich jeden Morgen, dass der Unterstand ganz schön wackelig aussieht und fragt sich was man denn jetzt tun kann. Es könne jederzeit Holz auf die Straße fallen und beispielsweise einen Unfall verursachen. Wir sagten, dass man erst einmal den Eigentümer des Grundstücks ansprechen sollte. Danach wäre es möglich bei der Stadt nachzufragen, ob die Sicherheit des Unterstandes überprüft werden könnte. Dann sollten wir mögliche Rechtsgrundlagen finden. Wir sprachen das allgemeine Gefahrenabwehrrecht an, uns fiel zuerst einmal die ordnungsbehördliche Generalklausel ein. Allerdings muss man zuerst schauen, ob nicht ein Spezialgesetz einschlägig ist. Da es sich hier um eine bauliche Anlage im Sinne des Baurechts handelt, sind wir dann auf das Baurecht gekommen, insbesondere § 58 Abs. 2 Satz 1 BauO NRW. Der Prüfer wollte wissen, wie sich die Behörde dann nennt, Sonderordnungsbehörde. Dann wurde die Perspektive gewechselt, was kann die Behörde nun tun? Es sollte ein Besichtigungstermin vereinbart werden, damit der Sachverhalt erforscht werden kann. Darf man das denn einfach so? Wir sollten auf § 58 Abs. 7 Satz 1 BauO NRW kommen und haben den weiter diskutiert. Mögliche eingeschränkte Grundrechte sind Art. 13 und 14 GG beim Betreten des Grundstücks zur Besichtigung. Wie nennt sich das was in §58 Abs. 7 Satz 2 BauO NRW passiert? Zitiert gebot. Dann wollte der Prüfer noch wissen, wie es sich nennt, dass man ja auch Spezialgesetze hat, wie § 81, 82 Bauo NRW, die man zuerst prüfen muss. Er wollte auf die Wesentlichkeitstheorie hinaus. wir sollten dann einmal einen Tenor für einen Bescheid nennen, den Unterstand zu sichern, weil die Beseitigung ja nur die ultima ratio ist. Dann war die Prüfung schon fast zu Ende und er fragte noch, wie man als Richter einen Prozess beschleunigen kann. Wir nannten folgende Möglichkeiten: Gerichtsbescheid §84 VwGO, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung 101 VwGO, Berichterstatter 87A VwGO und den Einzelrichter nach 6 VwGO. Und die Prüfung war vorbei. Viel Erfolg, bald ist es geschafft!

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW im Juni 2022. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.