Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – NRW vom Oktober 2021

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1 2 3 4 5 6

Note staatl. Teil 1. Examen

9 8 7 6 5 4

Schwerpunktbereich 1. Examen

10 9 8 7 6 5

Gesamtnote 1. Examen

6,3 8 9 9 8 7

Gesamtnote 2. Examen

10 9 9 6 5 5

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Nur aktuelle Probleme

Paragraphen: §40 VwGO

Prüfungsgespräch:  Frage-Antwort, Intensivbefragung Einzelner

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer prüfte bei uns top-aktuell eine abgewandelte Entscheidung zum Hambacher Forst. Auf unseren Plätzen fanden wir schlecht kopierte Zettelchen mit dem Original-Wortlaut der Polizeiansage, mit welcher die Bewohner des Forstes zur Räumung aufgerufen wurden. Der Prüfer war sichtlich stolz darauf, diesen original Wortlaut zu haben und schilderte dann folgenden Sachverhalt: Ein Baumhausbewohner, welcher zum Zeitpunkt der Räumung im Urlaub war, kommt zwei Wochen später wieder und wird vor vollendete Tatsachen gestellt: Haus weg. Er wendet sich ans VG. Dann nannte der Prüfer nicht einmal sein ungefähres Rechtsschutzziel, sondern stieg sofort ein und fragte: „Was tun sie als Richter“? Bei den darauffolgenden Antworten wurde er sehr unruhig und war deutlich unzufrieden. Er knurrte mehrmals: „das lasse ich ihnen so nicht durchgehen“ und verharrte bei einer Person, ohne weiterzukommen, sodass das Gespräch von unfreundlicher Anspannung geprägt war. Als eine vermeintlich richtige Antwort gegeben wurde, schrie er auf „gut so! sehr gut!“ und fragte weiter und tiefer, wo er doch sehen konnte, dass das Eis mehr als dünn war. So geschah es, dass nach Ablauf der Zeit wir Kandidaten, verwirrt und verschwitzt, uns noch immer mit einer Abgrenzung des Verwaltungsaktes von einem Realakt beschäftigten. Doch seine Zeit war um, er nickte zufrieden und verabschiedete sich in die Mittagspause. Alles in allem ein undurchsichtiger, komischer Prüfer, der jedoch zum Schluss unerwartet wohlwollend bewertet hat und in unserem Stammeln tatsächlich eine Art Leistung erkennen konnte.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW im Oktober 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.