Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – NRW vom September 2023

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

4

Endnote

12

Endnote 1. Examen

4

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Schönbohm, Causa Paus, öffentliche Einrichtungen

Paragraphen: §20 GG, § 8 GemO, § 3 GG, § 21 GG, § 19 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion, hält Reihenfolge ein

Prüfungsgespräch:

Er war auffallend geduldig und leitet wirklich angenehm. Er gibt ausreichend Zeit zur Beantwortung seiner Fragen und führte jeden Prüfling auf die richtige Fährte. Unser Fall war einerseits der Fall Schönbohm und die Frage nach beamtenrechtlichen Fürsorgepflichten. Hierbei sollte ich den Rechtsweg darstellen. Hier § 126 BBG. Ihm gefiel Struktur. Dann ging es um die Causa Paus und Lindner bezüglich der Kindergrundsicherung Hierbei wollte er hören, wo das Gesetzentwurfsverfahren beim Kabinett geregelt ist: GO BReg! Welche Bundesorgane haben ebenfalls eine GO? BTag, BRat gibt es ein Vetorecht der Frau Paus. Nein, es bleibt ein politisches Vetorecht. Gab es in der nahen Vergangenheit Gesetzesentwürfe, die gescheitert sind? Hier wollte er das Gesetz zur Sterbehilfe hören. Dies sollten wir ausführen. Recht auf selbstbestimmten und würdevollen Tod aus Menschenwürde nach Art 1 I GG und APR Art. 2 I, 1 I GG. Das BVerfG hat daher die Bestrafung der geschäftsmäßigen Förderung des Suizids für nichtig erklärt. Daher besteht eine Regelungslücke. Sodann sollten wir ins Kommunalrecht gehen. Hier habe ich leider eine Lücke. Ich meine es ging um eine öffentliche Einrichtung und eine Partei und wie Ansprüche auf deren Nutzung durchgesetzt werden könnten hier eine grobe Struktur einzelner Punkte: Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs Dabei sollte die öffentlich-rechtliche Norm, nämlich 8 I GO NRW, 3 II GG, ParteiG Bei Öffentlich-rechtliche Einrichtungen gilt die 2-Stufentheorie: Das „OB“ ist öffentlich-rechtlich, das „Wie“ kann auch zivilrechtlich ausgestaltet sein. Weil ein Va begehrt wird, ist die Verpflichtungsklage nach § 42 I 2. Alt. VwGO statthaft. Dann wurde der Prüfer auf die fehlende Zeit hingewiesen. Schon war es vorbei. Der Prüfer ist ein echter Glücksfall. Ihr könnt anhand der Tagespresse etwa erahnen, was bei ihm wohl kommt. Dazu ist das Wissen eher erstes statt zweiten Examens gewesen. Er mag besonders Staatsorgan und wohl auch Europarecht. Traut euch mit Schlagworten zu arbeiten. Bei mir fand er „verkappte Regierungsvorlage“ gut. Zudem erwecken die Protokolle immer den Anschein, dort säßen absolute Überprüflinge. Dies war bei uns nicht der Fall und jeder ging wirklich zufrieden in die Freiheit. Also: Staatsorgan, Europarecht und FAZ-Abo dann holt ihr euch das Ding.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW im September 2023. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.