Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Saarland im September 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland im September 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 5,35 1 1 1
Aktenvortrag 9 6 2 5
Prüfungsgespräch 10 12 6 9
Endnote 6,58 7,78 5.81 6,16
Endnote (1. Examen) 6,01

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Einstweiliger Rechtsschutz, Rechtsmittel, Familienrecht

Paragraphen: §1004 BGB, §823 BGB, §916 ZPO, §511 ZPO, §1602 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Einzelner, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Fall 1:
Als Anwalt kommt M zu Ihnen. Er hat einen Block im Internet, in dem er sich mit den Gefahren von Links- und Rechtsextremisten warnt. Vor zwei Wochen erscheint ein Artikel in der S-Zeitung, in dem über eine Pegida-Demo berichtet wurde. In diesem Artikel wurde auch der M erwähnt und als Neo-Nazi bezeichnet. Diese Bezeichnung empört ihn zu tiefst. Er möchte schnellstmöglich gegen die S vorgehen. Er habe die S schon abgemahnt aber es erfolgte keine Reaktion.

Lösung:
-einstweiliger Rechtsschutz: Arrest (-) weil keine Geldforderung im Raum. Also einstweilige Verfügung nach § 935 BGB. Diese erfordert einen Verfügungsgrund und einen Verfügungsanspruch.
Verfügungsgrund: Vorliegen von Eilbedürftigkeit oder Dringlichkeit
Hier: Wiederholungsgefahr: Aufforderung zur Unterlassung ja nicht von S unterzeichnet. Problematisiert wurde auch, dass der Artikel schon vor 2 Wochen erschienen ist. Die Dringlichkeit wird aber noch bis 4 Wochen nach dem Ereignis bejaht.
Verfügungsanspruch : § 1004 I BGB analog iVm. § 823 I BGB
Analogievoraussetzungen kurz darlegen
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Bezeichnung Neo-Nazi
Argumente für eine Verletzung: Begriff durch die Allgemeinheit nicht positiv besetzt, Rückt den Mandanten in ein schlechtes Licht, durch öffentliche Zeitung weit verbreitet.
Rechtswidrigkeit der Verletzung dann der Fall, wenn die Verletzung gegen die Rechtsordnung erfolgte und der M keine Duldungspflicht hat. Abwägen: Berufliche Tätigkeit des M gegen die Meinungsfreiheit.
Wie und wo wird der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt?
943 I ZPO Glaubhaftmachung bei Gericht der Hauptsache.
Frage: Nennen der Beweismittel der ZPO
Fortführung Fall 1: Das Gericht weist den Antrag ab. Wie können Sie sich wehren?
§ 936, 924.
Zu unterscheiden ist dabei noch, ob mit mündlicher Verhandlung entscheiden wurde oder nicht. Es wurde ohne mündliche Verhandlung entschieden. Dann § 924 ZPO, ohne Frist aber Verwirkung.
Nach § 926 ZPO kann man zur Klageerhebung zwingen.
Dann wurde noch kurz über die Berufung und die Revision gesprochen.

Fall 2:
F kommt zu Ihnen. Sie ist völlig mittellos und lebte mit ihren drei Kindern und dem M zusammen. Sie sind nicht verheiratet. F versorgte die Kinder, M ging arbeiten. M lernte eine neue Frau kennen und zog zu dieser. Für die Kinder wolle er nicht mehr zahlen. F habe schon Sozialhilfe beantragt, aber wolle das Geld vom M.
1361 BGB (-) keine Ehe
F: § 1615 l
Kinder: § 1601.
Die Beantragung der Sozialhilfe steht dem nicht entgegen. Sie ist subsidiär zu den Zahlungen des M.
Letzte Frage: Wie errechnet sich der Kindesunterhalt? Düsseldorfer Tabelle
Damit endete eine sehr kurzweilige aber doch sehr anstrengende und anspruchsvolle Prüfung.