Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
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Kandidat |
1 |
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Endpunkte |
6,2 |
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Endnote |
7,7 |
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Endnote 1. Examen |
7,6 |
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer begann die Prüfung damit, dass er ein Aktenzeichen in die Luft hielt. Er wollte von dem Prüfling im Schwerpunkt Zivilrecht wissen, was diese Buchstaben und Zahlenreihenfolge zu bedeuten hat. Hier wurden jeder Buchstabe und jede Ziffer genau besprochen. Hier half ein Blick in den Anhang. Im Anschluss fragte er, ob wir alle mit dem aktuellen Fall Krah gegen Böhmermann vertraut wären. Hier klärte er uns darüber auf, dass gegen Böhmermann Haftbefehl erlassen wurde. Er wollte wissen, welche Art von Haftbefehl dies sei und warum dieser verhängt wird. Hier ging es um einen zivilrechtlichen Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft, geregelt in 802 g ZPO. Danach sind wir auf die verschiedenen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe der ZPO eingegangen, sowie deren Unterscheidung. Es kam auch die Frage auf, welche Vollstreckungstitel wir kennen. Hier sind wir auf die Norm des § 794 ZPO eingegangen. Genauer beschäftigt haben wir uns mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss. Er wollte wissen, welche Art von Kostenentscheidung im Urteil gefällt wird. Richtige Antwort war an diese Stelle: Kostengrundentscheidung. Hier wollte er wissen, warum es sich um eine Kostengrundentscheidung handelt und was dies im Vergleich zum Kostenfeststellungsbeschluss sei. Sodann fragte er nach den Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung. Antwort war hier: Antrag, Titel, Zustellung und Klausel. Im Anschluss wollte er wissen, wann eine Vollstreckungsklausel nicht erforderlich ist. Hier wurde § 796 ZPO genannt sowie der Arrest und die einstweilige Verfügung. Er stellte ebenfalls die Frage, welche Arten von Zwangsvollstreckungen es gibt und in was vollstreckt werden kann. Dies ließ sich aber ebenfalls gut mit dem Gesetz beantworten. Im Laufe der Prüfung im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechtes stellte er auch die Frage, wer für welche Art der Zwangsvollstreckung zuständig sei und welche Rechtsmittel zur Verfügung stünden.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland vom August 2026. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

