Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Sachsen-Anhalt vom September 2021

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Sachsen-Anhalt im September 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Note staatl. Teil 1. Examen 6,7
Gesamtnote 1. Examen 7
Gesamtnote 2. Examen 6,5

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest, aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Widerspruch, Einstweiliger Rechtschutz, § 80 V VwGO, Baurecht, Versammlungsrecht

Paragraphen: §80 VwGO, §69 VwGO, §70 VwGO

Prüfungsgespräch:  Frage-Antwort-Diskussion, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer hat als Einstieg einen Fall gebildet, der einem aktuellen Fall (Besetzung Wald mit Baumhäusern) nachempfunden ist. Fall: Im Juni 2021 wird im Internet zu einem Protest gegen die Verlängerung der A14 aufgerufen. Mehrere Personen wollen ein Wald in der Gemeinde G besetzen, um die Rodung zu verhindern. Ca. 20 – 25 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet besetzen den Wald mit Baumhäusern. In der Zeitung und im Internet wird darüber berichtet. Der Landkreis L (dem die Gemeinde G angehört) hat bei einem Ortstermin im Wald einen mündlichen Baustopp ausgesprochen, der allerdings von den Teilnehmern nicht beachtet wird. Am 20.07.2021 erlässt der Landkreis eine Allgemeinverfügung: 1. Einstellung der Arbeiten 2. Rückbau der vorhandenen Baumhäuser 3. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die Allgemeinverfügung wurde am 02.08.21 im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht S ist Teilnehmerin und hält die Verfügung für rechtswidrig Was kann sie tun? Zuerst haben wir über den Widerspruch nach §§ 68, 69 VwGO gesprochen:
Allgemeinverfügung = Verwaltungsakt § 35 S. 2 VwVfG • Form und Frist vom Widerspruch § 70 VwGO → 1 Monat ab Bekanntgabe ◦ Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen? → § 41 III VwVfG = durch öffentliche Bekanntmachung → § 41 IV S. 3 VwVfG: 2 Wochen nach Bekanntmachung Antrag nach § 80 V beim Gericht auf einstweiligen Rechtsschutz • Wie lautet der Antrag: → die aufschiebende Wirkung vom Widerspruch wird wieder hergestellt • Die Zulässigkeit haben wir übersprungen • Begründetheit wollte er einen Obersatz hören • EGL: § 78 BauO LSA für Baustopp und § 79 BauO LSA für die Beseitigung der Baumhäuser • Zuständigkeit: untere Bauaufsichtsbehörde = Landkreis L § 56 I 2 und § 56 I 1 Nr. 1 BauO LSA • Voraussetzung für Baustopp § 78 BauO LSA ◦ Baugenehmigung erforderlich: Ja • Grundsatz: § 58 BauO LSA • Nicht Genehmigungsfrei ◦ keine Baugenehmigung = formelle Illegalität – reicht das für Baustopp? Ja reicht Ausnahme: wenn Vorhaben offensichtlich genehmigungsfähig ◦ Bauliche Anlage nach § 2 BauO LSA • Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften? ◦ Standsicherheit § 12 BauO LSA ◦ Brandschutz § 14 BauO LSA
Zum Schluss haben wir noch über die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG gesprochen  Versammlungsbegriff • Polizeifestigkeit von Versammlungen • sind die Baumhäuser vom Versammlungsrecht geschützt? Der Prüfer ist insgesamt Protokollfest mit kleineren Abweichungen und Ergänzungen. Ich fand die Prüfung sehr angenehm. Ich wünsche euch viel Erfolg. Ihr schafft das!