Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Schleswig-Holstein im November 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Schleswig-Holstein im November 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 9,8 4, 3,9 7, 5,
Aktenvortrag 15 8 8 10 15
Prüfungsgespräch 15 8 9 10 12,5
Endnote 11,25 5,41 5,26 8,02 7,87
Endnote (1. Examen) 12,07

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Gewerbeordnung, Gemeindekompetnezen/-pflichten aus Art. 28 GG, Kommunalrecht, Prozessrecht

Paragraphen: §70 GewO, §28 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer prüfte bei uns nur einen Fall. Es ging um die Zulassung zu einem Markt. Die Stadt hat die Aufgabe der Kandidatenauswahl auf eine private GmbH übertragen. Es gab für den Glühweinstand nur 10 Plätze aber 30 Bewerber. Die GmbH hat für die Auswahl eine Vorschrift erlasse, in welcher Auswahlkriterien aufgeführt waren. Die Frage war dann, was der Bewerber, der keinen Platz erhalten hat machen kann. Wir prüften sauber alle Voraussetzungen durch, angefangen bei der Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges. Dort besprachen wir die 2-Stufen-Theorie. Dann weiter zur statthaften Klageart und ob die Stadt die Aufgabe auf eine GmbH übertragen kann. Ist das Ablehnungsschreiben der GmbH ein VA? Dabei blieben wir an jedem Prüfungspunkt längere Zeit und erörterten ihn sehr genau.
Materiell-rechtlich ging es dann um § 70 GewO. Aus Abs. 1 ergibt sich für jedermann das Recht auf Teilhabe am Markt. Abs. 3 schränkt den Abs. 1 insoweit ein, dass dann nur noch ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Prüfung besteht.
Auch kamen wir auf § 28 I GG zu sprechen, welcher der Gemeinde grundsätzlich das Recht gibt ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Der Prüfer fragte dann, ob sich aus dieser Norm nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht ergibt. Dies bejahten wir im vorliegenden Fall, da die Durchführung eines Marktes grundsätzlich im Aufgabenbereich der Gemeinde bleiben sollte.
Weiter fragte der Prüfer was die von der GmbH erlassene Vorschrift darstellt. Eine Verwaltungsvorschrift. Und was gibt es für unterschiedliche Verwaltungsvorschriften? (normenkonkretisierende, normeninterpretierende, ermessenslenkende). Bei unserer Vorschrift handelt es sich um eine ermessenslenkende, da dort die Auswahlkriterien aufgeführt werden.
Dann war die Prüfung auch schon vorbei.
Entgegen den Vorprotokollen kam bei uns kein Europarecht oder Verfassungsrecht dran.
Mit diesem Prüfer habt ihr es wirklich gut getroffen. Seine ruhige Art schafft eine angenehme Prüfungsatmosphäre und der Prüfer leitet gut durch die Prüfung.
Viel Glück! Bald ist es geschafft!

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