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Zivilrecht

Prüfungswissen: Hemmung der Verjährung

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Zustellung „demnächst“ zur Verjährungshemmung (OLG Frankfurt a. M.; Urteil vom 14.07.2014 – 23 U 261/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Hemmung der Verjährung Während früher zwischen der Hemmung und der Unterbrechung der Verjährung un­terschieden wurde (Hemmung: Zeit wird nicht mitgerechnet; Unterbrechung: Frist beginnt neu zu laufen) ist heute grundsätzlich nur noch die Hemmung von Verjährungsfristen vorgesehen. Lediglich in § 212 BGB ist ein…

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Prüfungswissen: Neues Vorbringen in der Berufungsinstanz

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Keine Präklusion des Vortrag zu erkennbar übersehenem Gesichtspunkt  (vgl. BGH in NZBau 2014, 779) (BGH, Beschluss vom 01.10.2014 − VII ZR 28/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Allgemeines Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel (zum Begriff § 530 ZPO Rn 4) bedürfen für ihre Berücksichtigung der Zulassung durch das Berufungsgericht nach § 531 II ZPO. Das Präklusionsrecht und damit auch der grundsätzliche Ausschluss neuer Angriffs-…

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Prüfungswissen: Die Haftung nach § 7 I StVG

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Keine Gefährdungshaftung bei Fahrzeugbrand auf Abschleppwagen (vgl. OLG Karlsruhe, r + s 2014, 573) (Urteil vom 28.08.2014 – 13 U 15/14). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Der Anspruchsgegner muss Halter eines Kfz sein (§§ 1 II, 8 StVG) Halter ist derjenige, der für eigene Rechnung das Fahrzeug gebraucht und die grundsätzliche Verfügungsgewalt besitzt.

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Prüfungswissen: Das Gebot effektiven Rechtsschutzes

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Berufungszulassung bei abweichender Auffassung des Instanzgerichts  (vgl. BVerfG in NZI 2014, 975) (Beschluss vom 12.8.2014 − 2 BvR 176/12). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Durch die grundgesetzlichen Gewährleistungen ist der Bürger vor unzulässigen Eingriffen in seine Rechte nur dann effektiv geschützt, wenn er die Beachtung seiner Rechte auch vor einem Gericht einklagen kann. Art. 19 IV GG ist jedoch nicht nur auf den Schutz der…

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Prüfungswissen: Rechtsbehelfe gegen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Rechtsbehelf gegen Erteilung einer Vollstreckungsklausel ohne Vorlage der nach §726 I ZPO erforderlichen Nachweise (vgl. BGH in WM 2012, 454) (BGH; Beschluss vom 12.01.2012 − VII ZB 71/09). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Über den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses entscheidet nach § 828 I ZPO das Vollstreckungsgericht und dort nach § 20 Nr. 17 S. 1 RPflG der Rechtspfleger. Grundsätzlich kommen daher die Vollstreckungserinnerung…

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Prüfungswissen: Der Arrest

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Umfang der Beschlagnahme bei Grundstückszubehör (OLG Rostock; Beschluss vom 12.12.2011 − 3 W 193/11). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Der Arrest dient der Sicherung der Zwangsvollstreckung des Antragstellers in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen des Antragsgegners noch bevor ihm im Hauptsacheverfahren ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Hierbei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass hier letztlich Maßnahmen gegen den Antragsgegner ergriffen werden, obwohl dessen Leistungspflicht noch nicht feststeht.

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Prüfungswissen: Pfändung und Überweisung eines hypothekarisch oder grundschuldlich gesicherten Forderung

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Keine wirksame Pfändung der Briefgrundschuld ohne Briefübergabe (OLG München; Beschluss vom 20.06.2011 − 34 Wx 259/11). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Pfändung einer durch Hypothek oder Grundschuld gesicherten Forderung Zahlt ein Schuldner auf einen vollstreckbaren Titel hin nicht, so hat der Gläubiger die Möglichkeit, seine Befriedigung durch die Vollstreckung nicht nur in bewegliche Sache, sondern auch in Forderungen zu suchen, die der Schuldner seinerseits…

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Prüfungswissen: Verletzung der Aufsichtspflicht über Kinder im Straßenverkehr

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Aufsichtspflicht für radfahrenden Fünfjährigen und Kausalität der Aufsichtspflichtverletzung (vgl. OLG Koblenz in NJW-RR 2012, 274), (OLG Koblenz; Urteil vom 24.08. 2011 − 5 U 433/11). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Allgemeines Für den Inhalt der elterlichen Aufsichtspflicht ist entscheidend, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall unternehmen müssen, um die Schädigung Dritter durch ihr Kind zu verhindern.

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Prüfungswissen: Abgrenzungen zwischen Werk- und Dienstvertrag

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Kein Leistungsverweige-rungsrecht wegen Mängeln der Dienstleistung (OLG Düsseldorf; Urteil vom 31.05.2011 − 24 U 58/­11). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Werkvertrag – Arbeitsergebnis ist geschuldet Verpflichteter hat für die Verwirklichung des angestrebten Erfolges einzustehen (= Unter-  nehmerrisiko) – Entgelt nur bei Erfolgseintritt. – Leistung muss i.d.R. nicht persönlich erbracht werden.

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Prüfungswissen: Das Grundurteil, § 304 ZPO

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Bindungswirkung der Sachverhaltswürdigung im Grundurteil für das Betragsurteil (BGH in ZfBR 2011, 752) (BGH; Urteil vom 14.07.2011 – VII ZR 142/09). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Das Grundurteil ist eine besondere Form des Zwischenurteils, in welchen eine Vorabentscheidung über den Anspruchsgrund getroffen wird. Eine Prozessbeendigung findet also nicht statt. Ein Grundurteil kommt nach § 304 ZPO nur in Betracht, wenn sich der mit der Klage…

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