Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Ausschluss der Öffentlichkeit bei Schlussanträgen (BGH, Beschluss vom 12.11.2015 − 2 StR 311/15) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Beschränkung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafprozess I. Allgemeines Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist ein Verfahrensgrundsatz. Nach § 169 S. 1 GVG sind Verhandlungen grundsätzlich öffentlich, das Öffentlichkeitsprinzip ist für das Strafverfahren auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 6 I 1) verankert. Da der Grundsatz von Gesetzes…
Habt ihr euch schon einmal gefragt, warum manche Jurastudenten besser abschneiden als andere? Klar, es gibt Überflieger und auch Menschen, die ihr Leben komplett der Juristerei verschrieben haben. Doch auch Otto-Normal-Jurist kann ein Prädikatsexamen schaffen? Wie das geht, das verraten wir euch in diesem Video mit 10 goldenen Regeln. Mehr Videos findet ihr auf Examensrelevant.de YouTube-Kanal (bitte abonnieren ;-))