Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: H-Zulassung als vereinbarte Beschaffenheit (OLG Hamm; Urteil vom 24.09.2015 – 28 U 144/14) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Der Begriff des Sachmangels, § 434 BGB I. Beschaffenheitsvereinbarung, § 434 I S. 1 BGB Mit der Entscheidung des Gesetzgebers für den subjektiven Fehlerbegriff in § 434 I 1 BGB ist klar, dass es vorrangig auf eine Beschaffenheitsvereinbarung zwischen den Parteien ankommt. Hierzu gehört neben der…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Wiederholte Terminverlegung im Eilrechtsschutzverfahren (BVerfG; Beschluss vom 03.09.2015 – 1 BvR 1983/15 ) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde I. Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a BVerfGG) Die Verfassungsbeschwerde ist dann einschlägig, wenn sich der Bürger als dem Staat gegenüberstehend gegen eine staatliche Maßnahme wendet. Dies ist hier der Fall.
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Rauchen auf Balkon als „sozialadäquates Verhalten“ (LG Potsdam; Urteil vom 14.03.2014 – 1 S 31/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Der quasinegatorische Unterlassungsanspruch analog §§ 823, 1004 BGB Der quasinegatorische Unterlassungsanspruch richtet sich gegen die drohende Beeinträchtigung „sonstiger Rechte“ und rechtlich geschützter Positionen. Da § 823 BGB nur eine Schadenskompensation vorsieht, eine Verletzungsabwehr gesetzlich in § 1004 BGB nur für Eigentumsverletzungen vorgesehen ist,…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Abreagieren frustrationsbedingter Aggressionen am Kind (BGH; Urteil vom 15.09.2015 – 5 StR 222/15 ) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Der Tatbestand des Mordes, § 212, 211 StGB I. Objektiver Tatbestand 1. Verwirklichung des Tatbestandes des § 212 StGB Es muss ein anderer Mensch getötet worden sein. 2. Objektive Mordmerkmale des § 211 II 2. Gruppe a) Heimtückisch handelt, wer – in feindseliger Willensrichtung…