Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Bemessung der Sicherheit zur Abwendung der Zwangsvollstreckung (VGH Mannheim; Beschluss vom 22.08.2014 – 2 S 1472/14). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Begründetheit des Wiedereinsetzungsantrags nach § 60 VwGO Der Wiedereinsetzungsantrag ist begründet, wenn jemand ohne sein Verschulden gehindert war, die Rechtshandlung rechtzeitig vorzunehmen und dies auch nach § 60 II 2 VwGO glaubhaft macht. Verschuldet ist das Fristversäumnis jedoch nicht nur bei Vorsatz…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Einsweiliger Rechtschutz gegen Versagung der Kontoeröffnung für Partei (BVerfG; Beschluss vom 11.07.2014 – BvR 1006/14) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Einstweilige Anordnung nach § 123 I VwGO I. Die einstweilige Anordnung als Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kommt nach § 123 V VwGO dann in Betracht, wenn §§ 80, 80a VwGO nicht eingreifen, weil im Hauptsacheverfahren die Anfechtungsklage nicht einschlägig ist, sondern eine Verpflichtungs-, Feststellungs-…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Sozialrechtsweg für Hausverbot gegen Leistungsbezieher (vgl. BSG in BeckRS 2014, 72217), (Beschluss vom 21.07.2014 – B 14 SF 1/14 R). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Wenn es im Bereich von öffentlichen Einrichtungen zu Störungen kommt, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, wie sie auch jeder Privatperson im Zusammenhang mit ihrem Eigentum zustehen. Handelt es sich allerdings um ein öffentliches Gebäude und bei dem Hausherrn um…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Verbot des Tragens von Bekleidung mit Rockerabzeichen durch polizeirechtliche Allgemeinverfügung (vgl. OVG Bremen in DÖV 2012, 204) (OVG Bremen; Beschluss vom 21.10.2011 – 1 B 162/11). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Gefahr Aus der Sicht eines objektiven Beobachters liegen zum Zeitpunkt des Ergreifens der Maßnahme Anhaltspunkte vor, die zur Annahme berechtigten, dass in naher Zukunft das Schutzgut mit hinreichender Wahrscheinlichkeit verletzt werden wird. Nachträglich…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Isolierte Beschwerde der Beigeladenen (OVG Hamburg Mannheim; Beschluss vom 08.11.2011 − 2 Bs 163/11). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Zuständiges Gericht Die Beschwerde ist nach § 147 VwGO bei dem Gericht einzulegen, dessen Entscheidung angefochten werden soll (iudex a quo). II. Beteiligtenfähigkeit/Prozessfähigkeit/Postulationsfähigkeit Das Beschwerdeverfahren wird letztlich vor dem OVG geführt, so dass nach § 147 I 2, 67 IV VwGO auch schon für…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs gegen Hausverbot für Räume des Jobcenters (OVG Münster in NWVBl. 2011, 440) (OVG Münster; Beschluss vom 13.05.2011 – 16 E 174/11). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Wenn es im Bereich von öffentlichen Einrichtungen zu Störungen kommt, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, wie sie auch jeder Privatperson im Zusammenhang mit ihrem Eigentum zustehen. Handelt es sich allerdings um ein öffentliches Gebäude und…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: § 80 V VwGO auch bei Versäumung der Klagefrist in der Hauptsache, wenn Wiedereinsetzungsantrag mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolgreich (OVG Münster, NVwZ-RR 2011, 753), (OVG; Beschluss vom 24.05.2011 − 14 B 391/11). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Was ist einstweiliger Rechtsschutz? Einstweiliger Rechtsschutz ist ein vorläufiger Rechtsschutz. Die entsprechenden Verfahren können also vor oder gleichzeitig mit den Klagen der VwGO eingeleitet werden, um bis…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Lauf der Jahresfrist für Rücknahme eines Verwaltungsaktes (OVG Berlin-Bbg in LKV 2011, 371) (OVG Berlin-Bbg.; Beschluss vom 20.06.2011 – 4 a N 9.11). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Rücknahme rechtswidriger belastender Verwaltungsakte Nach § 48 I 1 VwVfG kann ein rechtswidriger Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Beitreibung von Zwangsgeld nach Erfüllung einer Unterlassungspflicht (OVG Weimar; Beschluss vom 05.06.2012 – 1 EO 284/12). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Erlass eines Leistungsbescheides Es muss ein Leistungsbescheid ergangen sein, der als Verwaltungsakt nach § 35S. 1 VwVfG zugleich auch der Vollstreckungstitel ist. Ausnahmsweise entbehrlich für Nebenforderungen – Zinsen – Kosten – Säumniszuschläge II. Bekanntgabe (vgl. § 41 VwVfG) Der Leistungsbescheid, aus dem…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Grundrechtliche Vorgaben für versammlungsrechtliche Aufgaben (vgl. BVerfG in NVwZ 2014, 1453) (BVerfG; Beschluss vom 26.06.2014 – 1 BvR 2135/09). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Die Grundrechte sind nicht nur Abwehrrechte gegen den Staat, sondern enthalten neben einer Institutsgarantie auch Leistungs- und Teilhaberechte. Über eine Drittwirkung von Grundrechten sind sie auch über den Bereich staatlicher Gewalt hinaus im Privatrechtsverhältnis relevant.