Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Gerichtsstand des Ergreifungsorts (OLG Stuttgart, 84; Beschluss vom 16.10.2015 – 4 Ws 338/15) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Die örtliche Zuständigkeit nach der StPO (vgl. Helm: Grundzüge des Strafverfahrensrechts: die örtliche und funktionelle Zuständigkeit sowie der Instanzenzug, JA 2007, 272) Die in den §§ 7 ff. StPO enthaltene Regelung über die örtliche Zuständigkeit, der sog. Gerichtsstand, entscheidet darüber, welches Gericht im ersten Rechtszug sich…
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