Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Zweck und Voraussetzungen der Anhörungsrüge (OVG Münster; Beschluss vom 13.11.2015 – 6 A 2198/15) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Die Anhörungsrüge, § 152a VwGO I. Tauglicher Gegenstand Gegenstand einer Anhörungsrüge sind gerichtliche Entscheidungen. Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen.
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