Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Vorzeitiges Wiedergestattungsverfahren bei Gewerbeuntersagung (OVG Münster; Beschluss vom 26.01.2016 – 4 A 454/15) Die Entscheidungsbesprechung wird am 19.09.2016 veröffentlicht. Prüfungswissen: Die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nach § 35 GewO I. Begriff der Unzuverlässigkeit Der Gewerbetreibende ist unzuverlässig, wenn er nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er das von ihm ausgeübte Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß ausüben wird. Wegen der schweren Folgen der Gewerbeuntersagung…
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